Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Wahlpraxis keinen direkten Vertrag mit Krankenkassen haben. Je nach Kasse und erbrachter Leistung, kann ein Teil der Therapiekosten und medizinischen Behandlungen refundiert werden. Unsere Preise orientieren sich an den Preisvorschlägen der jeweiligen Berufsverbände. Wir beraten Sie gerne telefonisch bei konkreten Fragen.
Die Vorteile einer Wahlpraxis: Sie erhalten zeitnah Termine, es gibt kaum Wartezeiten und unsere Wahlärzt*innen und Wahltherapeut*innen können sich ausreichend Zeit für die persönliche Betreuung nehmen. Ein möglichst unbürokratischer Ablauf für unsere Patient*innen ist uns wichtig.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung über die Krankenkasse? Wir zeigen Ihnen den besten Weg von der Verordnung bis zur Refundierung der bezahlten Therapieeinheiten:
Verordnungsscheine für die jeweilige Therapie können von Ihrer Hausärzt*in oder Vertragsärzt*in ausgestellt werden. Je nach Fachbereich müssen diese Ihre Diagnose, Art & Dauer der Therapie sowie wenn notwendig den Hinweis „Hausbesuch“ beinhalten. Für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie (Erwachsene und Kinder) benötigen Sie bei manchen Krankenkassen eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse oder Therapeut*in. Bei der Psychotherapie und psychologischen Behandlgung holen Sie zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Verordnung bei Haus- oder Fachärzt*in. Ihr*e Psychotherapeut*in bzw. Psychologin stellt dann gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse.
Vereinbaren Sie direkt mit der Therapeut*in Ihrer Wahl. Sie können sich auch über das Praxistelefon informieren, wer am besten für Sie geeignet ist.
Kann mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Wir empfehlen jedoch, die Verordnung zuerst bei Ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen, da im Falle des „Nicht-Bewilligens“ keine Kosten refundiert werden können.
Bringen Sie zum ersten Termin bei uns bitte etwaige Befunde, falls notwendig eine Liste Ihrer Medikamente sowie die bewilligte Verordnung mit.
Die Behandlungskosten sind direkt bei den jeweiligen Therapeut*innen zu bezahlen. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie dann zusammen mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können. Wie hoch der jeweilige Kassenanteil ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherungen gibt es je nach Versicherung die Möglichkeit, die restlichen anfallenden Kosten übernehmen zu lassen. Informieren Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrer Versicherung.
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